Rechtsprechung
FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG, § 15 Abs. 2 Satz 2 UmwStG, § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG, § 15 Abs. 2 Satz 4 UmwStG, Art. 2 Fusionsrichtlinie, Art. 4 Fusionsrichtlinie
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem BFH - siehe www.egvp.de. Lässt der Bundesfinanzhof aufgrund der Beschwerde die Revision zu, so wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt. Der Einlegung einer Revision durch den ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Buchwertfortführung bei Abspaltung des gesamten operativen Betriebs einer Körperschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Buchwertfortführung bei Abspaltung des gesamten operativen Betriebes einer Körperschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16
- BFH, 25.09.2018 - I B 11/18
Papierfundstellen
- NZG 2018, 755
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Auszug aus FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16
Der nationale und der Unionsgesetzgeber waren hingegen berechtigt, typischerweise davon auszugehen, dass auch in dem zurückbleibenden Vermögen (ggf. erhebliche) stille Reserven vorhanden sind (zur Typisierungsbefugnis und deren Grenzen zuletzt z.B. BVerfG, Beschluss vom 29.03.2017 2 BvL 6/11, BGBl. I 2017, 1289, BStBl II 2017, 1082). - BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16
Dazu kommt, dass die Einschränkung der Buchwertfortführung den Regelfall - die Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von Vermögen auf eine Schwestergesellschaft (vgl. § 11 Abs. 1 Abs. 1 UmwStG für Umwandlungsvorgänge und § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) für den Fall einer un- oder teilentgeltlichen Übertragung außerhalb von Umwandlungsvorgängen) - wiederherstellt und somit im Grundsatz die von der Klägerin geforderte Buchwertfortführung als Ausnahme von der einmal getroffenen Belastungsentscheidung einer Rechtfertigung am Maßstab des Gleichheitssatzes bedarf (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.12.2014 1 BvL 21/12, BGBl. I 2015, 4, BVerfGE 138, 136, vgl. der 3. Leitsatz). - BFH, 03.08.2005 - I R 62/04
Buchwertfortführung bei Spaltung von Unternehmen
Auszug aus FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16
Die diesbezügliche Vermutungsregel sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.08.2010 I R 62/04, BStBl. II 2006, 391 unwiderleglich.
- FG Hamburg, 18.09.2018 - 6 K 77/16
Umwandlungssteuerrecht: Buchwertfortführung bei Abspaltung
Das FG, welches über das Streitjahr 2010 zu entscheiden hatte, problematisierte zudem, ob die Regelungen des § 15 Abs. 2 UmwStG mit der unionsrechtlichen Fusionsrichtlinie übereinstimmten (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 10. November 2017 4 K 2005/16, DStRK 2018, 130).ddd) Anders als in dem vom Hessischen FG entschiedenen Fall (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 10. November 2017 4 K 2005/16, DStRK 2018, 130) hat die unionsrechtliche Fusionsrichtlinie (Richtlinie 2009/133/EG) im Streitjahr 2007 noch keine Auswirkung auf die Anwendung von § 15 Abs. 2 UmwStG, denn diese trat erst 2009 (Art. 18 Richtlinie 2009/133/EG) und nicht schon im Streitjahr 2007 in Kraft.
- BFH, 25.09.2018 - I B 11/18
Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung …
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. November 2017 4 K 2005/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die dagegen erhobene Klage wies das Hessische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 10. November 2017 4 K 2005/16 (juris) als unbegründet ab.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - I-3 Wx 45/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
FamFG §§ 38, 62 Abs. 2 Nr. 2, 68 Abs. 1, 378 Abs. 3
Zu den Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Registergerichts; Vorlage ohne vorherige Abhilfeentscheidung führt zur Rückgabe an das Registergericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen; Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Erledigung der Hauptsache
- rewis.io
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Abhilfeentscheidung in Registersachen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 2018, 755
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10
Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
Folglich muss bereits das erstinstanzliche Gericht in der Lage sein, im Rahmen einer Abhilfeentscheidung die Rechtswidrigkeit seiner eigenen, mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung festzustellen (Keidel/Budde, FamFG, § 62, 6;… Kretz in Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 62 FamFG, 4 - anders im Falle eines hier nicht vorliegenden isolierten Feststellungsantrages vor dem erstinstanzlichen Gericht, der unzulässig ist, vgl. dazu BGH NJW-RR 2012, 1350; BGH FGPrax 2011, 143;… Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 4 und Kretz, a.a.O.). - BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11
Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
Folglich muss bereits das erstinstanzliche Gericht in der Lage sein, im Rahmen einer Abhilfeentscheidung die Rechtswidrigkeit seiner eigenen, mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung festzustellen (Keidel/Budde, FamFG, § 62, 6; Kretz in Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 62 FamFG, 4 - anders im Falle eines hier nicht vorliegenden isolierten Feststellungsantrages vor dem erstinstanzlichen Gericht, der unzulässig ist, vgl. dazu BGH NJW-RR 2012, 1350; BGH FGPrax 2011, 143;… Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 4 und Kretz, a.a.O.). - BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14
Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
Daran fehlt es aber, wenn nur ein Interesse an der abstrakten Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde angestrebt wird (BGH FGPrax 2016, 34; BGH FGPrax 2017, 231); gleiches gilt auch für einen Notar (OLG München FGPrax 2010, 269;… Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 21).
- OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 3 W 232/09
Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des Zustandekommens von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
Dabei muss die Abhilfe-oder Nichtabhilfeentscheidung grundsätzlich durch Beschluss ergehen, der gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG mit Gründen zu versehen (vgl. Senat, FGPrax 2010, 43;… Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 68 FamFG Rn. 12 m.w.N.) und den Beteiligten zumindest formlos bekannt zu machen ist (§ 41 Abs. 1 Satz 1 FamFG). - OLG Hamm, 10.05.2010 - 15 W 200/10
Anforderungen an die Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
Es ist daher schon als ausreichend angesehen worden, wenn nach dem Inhalt der Beschwerde und dem sonstigen Akteninhalt nachvollziehbar ist, dass das Amtsgericht die Begründung der Beschwerde zumindest in seine Erwägungen hinsichtlich der Nichtabhilfeentscheidung miteinbezogen hat (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 266). - OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10
Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2018 - 3 Wx 45/18
Daran fehlt es aber, wenn nur ein Interesse an der abstrakten Klärung einer Rechtsfrage für die künftige Rechtspraxis einer Behörde angestrebt wird (BGH FGPrax 2016, 34; BGH FGPrax 2017, 231); gleiches gilt auch für einen Notar (OLG München FGPrax 2010, 269;… Keidel/Budde, a.a.O., RdNr. 21).